Front | Welche Arten der Verwendung sind iRd EBV zu unterscheiden? |
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Back | 1. Notwendige Verwendungen Zur Erhaltung u. ordnungsgem. Bewirtschaftung ex-ante objektiv erforderlich → auch gewöhnl. Lasten Solche, die d. Wert erhöhen noch zu d. Zeitpunkt, zu d. Eigentümer Besitz wiedererlangt → Wertbestimung objektiv (HM: Aus Systematik, § 997 II "Wert … für ihn…") |
Tags: sachenr, zivilr
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