Front | Ist der Erbe eines gutgläubigen Erblassers ebenfalls gutgläubig? |
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Back | Zunächst ja: Bewusstsein d. Erblassers geht mit Erbfall automatisch auf d. Erben über (§ 857) → Ab tatsächlicher Besitzerlangung (§ 854 I) ist Bewusstsein d. Erben maßgeblich |
Tags: sachenr, zivilr
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