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Zu D Wie Ist Begründen Dass Bei Haftung

Front Wie ist zu begründen, dass bei d. Haftung d. deliktischen Besitzers (§§ 992, 823 ff.) die Besitzverschaffung durch verbotene Eigenmacht verschuldet sein muss?
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Arg: Rechtspolitisch nicht gewollt, schuldlose Verwechslung deliktisch haften zu lassen

Arg: Sonst Wertungswiderspruch zur Straftat

→ Teleologische Reduktion d. § 992

Tags: sachenr, zivilr

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