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D Straftat Eigenmacht U Auch Wie Ist Haftung

Front Wie ist d. Haftung d. deliktischen Besitzers (§§ 992, 823 ff.) zu prüfen?
Back 1. Vindikationslage
Egtm d. AS, Besitz d. AG, kein BesitzR

2. Besitzerlangung durch Straftat o. (verschuldete) verbotene Eigenmacht
Bei d. Straftat muss d. Art u. Weise d. Besitzverschaffung unter Strafe stehen
bzgl Verschulden d. verbotenen Eigenmacht s. gesonderte Karte

3. Schuldhafte u. rechtswidrige Eigentumsverletzung
Rechtsgrundverweisung auf §§ 823 ff. 

4. Rechtsfolge
SE nach §§ 249 ff.
→ Auch Vorenthaltungsschaden/Zufallshaftung (§ 848)
→ HM: Ersatz auch solcher Nutzungen, die d. Eigentümer nicht gezogen hätte (schadensunabhängige Ersatzpflicht)

Tags: sachenr, zivilr

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