Front | Wie ist d. Haftung d. deliktischen Besitzers (§§ 992, 823 ff.) zu prüfen? |
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Back | 1. Vindikationslage Egtm d. AS, Besitz d. AG, kein BesitzR 2. Besitzerlangung durch Straftat o. (verschuldete) verbotene Eigenmacht Bei d. Straftat muss d. Art u. Weise d. Besitzverschaffung unter Strafe stehen bzgl Verschulden d. verbotenen Eigenmacht s. gesonderte Karte Rechtsgrundverweisung auf §§ 823 ff. 4. Rechtsfolge SE nach §§ 249 ff. → Auch Vorenthaltungsschaden/Zufallshaftung (§ 848) → HM: Ersatz auch solcher Nutzungen, die d. Eigentümer nicht gezogen hätte (schadensunabhängige Ersatzpflicht) |
Tags: sachenr, zivilr
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