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Zurechnung Wenn Aus Risiko D O Welche Fallgruppen

Front Welche Fallgruppen der mittelbaren Verursachung einer Rechtsgutverletzung (§ 823 I) sind zu kennen?
Back 1. Herausforderungsfälle 

Zurechnung nur wenn

a. Entschluss aus zumind. im Ansatz billigenswerter Motivation (Vernünftigkeitskontrolle)

b. im angemessenem Verhältnis zum Risiko und

c. Verletzung gerade aus d. gesteigerten Risiko d. herausgeforderten Hdlg beruhend


2. Durch Shock psychisch vermittelte Gesundheitsverletzung

Zurechnung dann, wenn nicht allgem. Lebensrisiko, sondern Toter o. Verletzter naher Angehöriger o. sonst. nahestehend
Nicht: Tiere


3. Anlagebedingte Verletzungsfolgen

Grds. dem Schädiger zuzurechnen. Ausnahme: Extreme Anfälligkeit des Opfers

Tags: delr, zivilr

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