Front | Ist statt d. FK nur d. FFK statthaft, wenn sich d. Innenrechtsakt erledigt hat? |
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Back | MM: Ja, § 113 I 4 VwGO analog Con: Keine planwidrige Regelungslücke. Bei erledigten Maßnahmen, d. kein VA sind, ist FK bei fortwirkendem Feststellungsinteresse statthaft HM: Nein |
Tags: kommunalr
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