Front | Wann ist die Feststellungsklage (§ 43 I VwGO) statthaft? Nenne die einzelnen Voraussetzungen! |
---|---|
Back | Wenn d. Begehren d. Klägers (§ 88 VwGO) auf Feststellung d. (Nicht-/)Bestehens eines RVerhältnisses oder d. Nichtigkeit eines VA gerichtet ist 1. Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Die sich aus konkretem SV aufgrund ÖR-Normen ergebende rechtl. Beziehung zw. mehreren Personen oder einer Person u. einer Sache → Innen- und Außenrechtsverhältnisse (systemgerechtes weites Verständnis) 2. Keine Subsidiarität (§ 43 II 1 VwGO) Es dürfen nicht AK, VK o. LK statthaft sein → Ausnahme: Bei Nichtigkeitsfeststellungsklage oder wenn mit Sinn u. Zweck vereinbar (z.B. wenn FK rechtsschutzintensiver als LK) |
Tags: vwr.at
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D ist fk statthaft bei statt nur ffk
Previous card: D u arg wie con aufwandsentschädigung nicht hat
Up to card list: Öffentliches Recht