Front | Was ist unter Fraktionsdisziplin u. was unter Fraktionszwang zu verstehen? |
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Back | Fraktionsdisziplin Politische Verpflichtung, Entscheidungsfreiheit zugunsten v. Geschlossenheit (auch im Wählerinteresse) einzuschränken → Zulässig, da agumentatives Einwirken ohne Sanktion konstitutiv für parlamentarische Mehrheitsorganisation Fraktionszwang Maßnahmen o. Sanktionsandrohung einer Partei o. Fraktion, d. verbindlich auf d. Entscheidungsfreiheit einwirken → Unzulässig, da mit d. freiem Mandat (Art. 38 I 2) unvereinbar |
Tags: staatsorga
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