Apedia

D Unter Fraktionsdisziplin Fraktionszwang Da Einwirken O Ist

Front Was ist unter Fraktionsdisziplin u. was unter Fraktionszwang zu verstehen?
Back Fraktionsdisziplin

Politische Verpflichtung, Entscheidungsfreiheit
zugunsten v. Geschlossenheit
(auch im Wählerinteresse) einzuschränken
Zulässig, da agumentatives Einwirken ohne Sanktion konstitutiv
für parlamentarische Mehrheitsorganisation


Fraktionszwang

Maßnahmen o. Sanktionsandrohung einer
Partei o. Fraktion, d. verbindlich auf d.
Entscheidungsfreiheit einwirken
Unzulässig, da mit d. freiem Mandat (Art. 38 I 2) unvereinbar

Tags: staatsorga

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