Apedia

D Unter Fraktionsdisziplin Fraktionszwang Da Einwirken O Ist

Front Was ist unter Fraktionsdisziplin u. was unter Fraktionszwang zu verstehen?
Back Fraktionsdisziplin

Politische Verpflichtung, Entscheidungsfreiheit
zugunsten v. Geschlossenheit
(auch im Wählerinteresse) einzuschränken
→ Zulässig, da agumentatives Einwirken ohne Sanktion konstitutiv
für parlamentarische Mehrheitsorganisation


Fraktionszwang

Maßnahmen o. Sanktionsandrohung einer
Partei o. Fraktion, d. verbindlich auf d.
Entscheidungsfreiheit einwirken
→ Unzulässig, da mit d. freiem Mandat (Art. 38 I 2) unvereinbar

Tags: staatsorga

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