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Für Auch Ist Nur Streitigkeiten Aus Innenrecht F

Front Ist der VwRWeg beim Kommunalverfassungsstreit nur für Streitigkeiten aus Außenrechtsbeziehungen eröffnet o. auch für solche aus Innenrecht?
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MM: Nur f. Außenrecht (Impermeabilitätstheorie)


HM: Auch f. Innenrecht

Arg: Generalklauselartige Fassung d. § 40 I 1 VwGO ist offen auch für Streitigkeiten in innenbeziehungen

Arg: Rechtsweggarantie (Art. 19 IV GG) gebietet weite Auslegung

Tags: kommunalr

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