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U D Rl Nicht Verstoß Nenne Voraussetzungen F.D

Front Nenne d. Voraussetzungen f.d. unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch (RL)!
Back 1. Subsidiarität
RL ohne ausnahmsweise unmb Wirkung u. Mitgliedschaftsrecht nicht einer EUR-konformen Auslegung zugänglich

2. Subjektives Recht
RL räumt d. Einzelnen konkrete Rechte ein

3. Qualifizierter Verstoß
Mitgliedsstaat hat offenkundig u. erheblich ggn seine Umsetzungspflicht verstoßen

4. Kausalität
zw. Verstoß u. Schaden (Verschulden grds. nicht erforderlich)

Tags: eurr

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