Front | Ist bei Nichtvorliegen einer Garantenpflicht eine Täuschung (§ 263) durch Unterlassen möglich? |
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Back | Nur ausnahmsweise bei einer Aufklärungspflicht aus Treu u. Glauben → Abwägung d. Interessenlage u. d. Verantwortungsbereichs 1. Entscheidungserheblichkeit d. Umstandes f.d. Wilensbildung d. anderen 2. Schutzwürdigkeit derart, d. Schweigen als strafwürdiges Unrecht erscheint |
Tags: strafrecht.bt
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