Front | Ist d. Irrtumsbegriff d. § 263 vor dem Hintergrund d. EU-Richtlinie über unlautere Praktiken viktimologisch einzuschränken? → Kein Irrtum, wenn Fehlvorstellung wgn Leichtgläubigkeit o. vermeidbar bei genauem Hinsehen |
---|---|
Back | MM: Einzuschränken Arg: Maßstab d. RL über unlautere Praktiken geht v. Durchschnittsverbraucher aus (RL-konforme Auslegung) HM: Nicht einzuschränken Arg: Straffreistellung widerspricht Sinn u. Zweck d. Richtlinie (Verbraucherschutz) Arg: "Mitverschulden" d. Opfers ist wie in anderen Fällen auch bei d. Strafzumessung zu berücksichtigen |
Tags: strafrecht.bt
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Arg ist bei u mm vermögen betroffen schädigende
Previous card: D bei einer u ist nichtvorliegen garantenpflicht eine
Up to card list: Strafrecht