Front | Ist bei d. Beihilfe (§ 27) Kausalität f. Erfolg d. Haupttat erforderlich? |
---|---|
Back | EA: Ja, Kausalität erforderlich Arg: Eine Mitwirkung iSd Teilnahme setzt begriffsnotwendig einen kausalen Beitrag voraus Con: Kausalität insbes. bei psychischer Beihilfe kaum nachzuweisen AA: Nein, Risikoerhöhung ausreichend Arg: Strafgrund d. Beihilfe ist nicht Verursachung d. Erfolges sondern Steigerung d. Erfolgschancen Con: Entgegen Wortlaut wird aus abstraktem ein konkretes Gefährdungsdelikt gemacht HM: Nein, jede Förderung ausreichend |
Tags: strafrecht.at
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Con ja aber einzuschränken straflos nur objektiv ist
Previous card: D o die haupttat eines tat hilfe leisten
Up to card list: Strafrecht