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D Beihilfe Kausalität Ist Bei Erforderlich Arg Nein

Front
Ist bei d. Beihilfe (§ 27) Kausalität f. Erfolg d. Haupttat erforderlich?
Back EA: Ja, Kausalität erforderlich
Arg: Eine Mitwirkung iSd Teilnahme setzt begriffsnotwendig einen kausalen Beitrag voraus
Con: Kausalität insbes. bei psychischer Beihilfe kaum nachzuweisen

AA: Nein, Risikoerhöhung ausreichend
Arg: Strafgrund d. Beihilfe ist nicht Verursachung d. Erfolges sondern Steigerung d. Erfolgschancen
Con: Entgegen Wortlaut wird aus abstraktem ein konkretes Gefährdungsdelikt gemacht

HM: Nein, jede Förderung ausreichend

Tags: strafrecht.at

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