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D O Die Haupttat Eines Tat Hilfe Leisten

Front Nenne die Voraussetzungen der Beihilfe (§ 27)
Back 1. Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat eines anderen
Tat ist rechtswidrig, wenn sie d. TB eines Strafgesetzes verwirklicht (§ 11 I Nr. 5)
→ Vollendete o. versuchte Tat

2. Hilfe leisten
Psyschische o. physische Förderung d. Tatbegehung, indem diese ermöglicht, erleichert o. abgesichert wird
→ Auch durch Stärkung d. Tatentschlusses
→ Auch durch ULNichterschweren o. -verhindern d. Haupttat trotz Möglichkeit u. RPflicht (Garantenpflicht)

3. (Doppelter) Vorsatz bzgl. Hauptat u. Hilfe leisten
Täter muss eine in Grundzügen zutreffende Vorstellung v. d. Umständen haben, die d. TB-mäßigkeit ausmachen

Tags: strafrecht.at

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