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D Täter Unmb Mb U Aus Wenn Ist

Front Wann setzt d. mittelbare Täter (§ 25 I Alt. 2) unmb zur Tat an (§ 22)?
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Jedenfalls dann, wenn d. Werkzeug d. Tathandlung vorgenommen hat oder selbst unmb angesetzt hat (spätester Zeitpunkt)


Gesamtlösung: Wenn Tatmittler unmb ansetzt

Con: Dem mb Täter vorzuwerfende Handlung ist d. Einwirkung, d. unmb Ansetzen d. Tatmittlers lediglich Erfolg u. meist zufällig


Einwirkungstheorie: Sobald mb Täter auf Tatmittler einwirkt

Con: Verstoß ggn d. Unmittelbarkeitserfordernis d. § 22


HM: Zu differenzieren (ähnlich modifizierte Entlassungstheorie)
Sobald mb Täter alles aus seiner Sicht Erforderliche getan, indem er Einwirkung abgeschlossen u. d. Geschehen aus d. Hand gibt, sodass aus seiner Sicht d. RG bereits unmb konkret gefährdet ist
→ Enger zeitl. Zusammenhang zw. Einwirkung u. Tathandlung d. Tatmittlers erforderlich

Pro: Erst wenn mb Täter ohne Einwirkungsmöglichkeit ist Kausalkette vollst. in Gang gesetzt u. aus d. Vorbereitungsstadium heraus

Tags: strafrecht.at

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