Front | Ist d. objektive TB d. Unterschlagung (§ 246 StGB) auch dann erfüllt, wenn ein Ggnstand mehrfach zugeignet wird? → z.B. erst Diebstahl, dann Unterschlagung durch Verbrauch o. Veräußerung |
---|---|
Back | MM: Ja Unterschlagung tritt erst auf Konkurrenzebene als mitbestrafte Nachtat zurück (tatmehrheitliche Gesetzeskonkurrenz) Con: Führt zu unbegrenzter Verjährungsfrist Unterschlagung scheidet tatbestandlich aus, da Sache bereits zugeeignet Arg: Verbrauch etc. nur Ausnutzung d. Sachherrschaft Arg: Bestimmungen zur Begünstigung (§ 257) u. Hehlerei (§ 259) abschließend |
Tags: strafrecht.bt
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D täter unmb mb u aus wenn ist
Previous card: D u ist im nicht wie zueignung objektiven
Up to card list: Strafrecht