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D Vordermann Bes Es O Subj Verständnis Tatherrschaft

Front
Wann ist eine mb Täterschaft d. Hintermanns gegeben, wenn d. Vordermann TB-los dolos handelt?

→ Vordermann fehlt es an bes. Tätereigenschaft o. bes. subj. Unrechtsmerkmal
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RS: Nach Täterwille
Indizien: Erfolgsinteresse, Umfang d. Beteiligung, Tatherrschaftswille (wie Täterschaft, s.KK)
Con: Systemwidrig, Gesinnungsstrafrecht, Eigeninteresse ungeeignet, Altruisten nicht erfasst

MM: Faktisches Verständnis d. Tatherrschaft
Vordermann m. Strafbarkeitsmangel u. Hintermann steuert ihn psychologisch
→ psychologische Steuerung: bei Willensmängeln, rw Zwang o. keine/erhebl. eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit

HL: Normatives Verständnis d. Tatherrschaft
Hintermann rechtlich überlegen u. bestimmt d. Vordermann zur Tat
Arg: Strafrechtlich erhebliches Geschehen entsteht erst durch d. beim HM verwirklichte bes. subj. Merkmal

Tags: strafrecht.at

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