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D Wer Heimtückisch Wehrlosigkeit Handelt  Stgb Defniere Einzelnen

Front Wer handelt heimtückisch (§ 211 StGB)? Defniere d. einzelnen Merkmale!
Back Heimtückisch handelt, wer die durch Arglosigkeit begründete Wehrlosigkeit d. Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt

1. Arglos: Wer sich zum Zeitpunkt d. Tat keines ernsthaften Angriffs versieht

2. Wehrlos: Wessen Möglichkeit, einem Angriff auszuweichen o. ihn abzuwehren, erheblich eingeschränkt sind

3. Bewusst: Täter erkennt den der Arg- u. Wehrlosigkeit eigenen Überraschungsmoment ggnüber d. Schutzlosen

Tags: strafrecht.bt

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