Front | Was ist unter einem Geschäft zur Deckung d. Lebensbedarfs (§ 1357) zu verstehen? |
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Back | Geschäft, d. der Haushaltsführung u. der Befriedigung der Familienbedürfnisse dient → Unterhaltsechtlicher Begriff (§§ 1360, 1360a) |
Tags: famerbr, zivilr
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