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D Der Ist Unter Einem Geschäft Zur Deckung

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Was ist unter einem Geschäft zur Deckung d. Lebensbedarfs (§ 1357) zu verstehen?
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Geschäft, d. der Haushaltsführung u. der Befriedigung der Familienbedürfnisse dient

Unterhaltsechtlicher Begriff (§§ 1360, 1360a)

Tags: famerbr, zivilr

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