Front | Wodurch insbesondere wird d. Mitverschulden gem. § 254 begrenzt? |
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Back | Schutzzweck d. Norm Für d. Zurechnungszusammenhang ist es erforderlich, dass die Pflicht, dessen Verletzung d. Mitverantwortlichkeit begründet, den Zweck hat, Schäden wie den eingetretenen zu verhindern |
Tags: schuldr.at, zivilr
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