Front | Unter welchen Voraussetzungen ist eine gewillkürte Prozessstandschaft iRd Prozessführungsbefugnis zulässig? |
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Back | 1. Ermächtigung durch den Rechtsinhaber 2. Schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an d. Prozessführung (+) wenn Entscheidung Einfluss auf d. eigene Rechtslage hat (wirtschaftliches Interesse ausreichend) Erkennbarkeit f.d. Gegenseite 4. Keine unbillige Benachteiligung des Gegners 5. Kein Ausschluss Insbes. bei höchstpersönlichen Rechten |
Tags: zpr, zivilr
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