Front | Ist ein bereits nichtiges Rechtsgeschäft anfechtbar? |
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Back | MM: Nein Arg: Begrifflich nicht möglich, da nichtiges Rechtsgeschäft ohne eine Wirkung, die aufgehoben werden könnte Con: Führt mitunter zu unsachgerechten Ergebnissen HM: Ja (Doppelnichtigkeitslehre) Arg: Anfechtbarkeit bedeutet lediglich, dass d. Voraussetzungen d. Anfechtung vorliegen |
Tags: bgb.at, zivilr
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