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Nichtiges Rechtsgeschäft Arg D Ist Ein Bereits Anfechtbar

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Ist ein bereits nichtiges Rechtsgeschäft anfechtbar?
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MM: Nein

Arg: Begrifflich nicht möglich, da nichtiges Rechtsgeschäft ohne eine Wirkung, die aufgehoben werden könnte

Con: Führt mitunter zu unsachgerechten Ergebnissen


HM: Ja (Doppelnichtigkeitslehre)

Arg: Anfechtbarkeit bedeutet lediglich, dass d. Voraussetzungen d. Anfechtung vorliegen

Tags: bgb.at, zivilr

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