Front | Was ist "Innerbetrieblicher Schadensausgleich" und was sind seine Voraussetzungen? |
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Back | Innerbetrieblicher Schadensausgleich Richterrrecht (zwingend): Haftungsprivilegierung d. AN bei Schäden iRv betrieblicher Veranlassung (§ 254 BGB analog) Voraussetzungen 1. Arbeitnehmer o. Auszubildender → Auch leitende Angestellte und Leiharbeitnehmer im Verhätnis zum Verleiher und Entleiher 2. Betriebliche Veranlassung (+) bei Erfüllung d. geschuldeten
Arbeitsleistung u. Verwahrung, außerhalb d. vertragl. Üertragenen soweit im obj. Interesse d. AG (-) wenn
nicht auf d. Förderung d.
Betriebsinteressen gerichtet → Zweckbestimmung
aus Schädigersicht |
Tags: arbr, zivilr
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