Front | Welche Form des Inhaltsirrtums (§ 119 I Alt. 1) gilt es insbes. zu kennen? |
---|---|
Back | Irrtum über Rechtsfolgen Vorgenommenes Rechtsgeschäft mit wesentlich anderer Rechtswirkung als beabsichtigt → (-) Nicht erkanntem Eintritt zusätzlicher o. mittelbarer Rechtswirkungen (unbeachtlicher Motivirrtum) |
Tags: bgb.at, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D ist erbe erblassers bewusstsein der eines gutgläubigen
Previous card: D dass sche womit ist zu begründen abwehranspruch
Up to card list: Zivilrecht