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D Nur Nicht Anzurechnen Die Bei Soweit Wie

Front Nenne die Billigkeitsgrenzen (Fallgruppen) d. Vorteilsausgleichung
Back 1. Erbschaft
Möglicher Vorteil Erbschaftsanfall, d. sich bei Schadensersatzanspruch Hinterbliebener bei Tötung (z.B. § 844 I, II) anrechnen ließe
Stammwert (was dem Erben sowieso angefallen wäre) nicht anzurechnen, aber Erträge, die sonst verbraucht worden wären

2. Freiwillige Leistung Dritter
Grds nicht anzurechnen, außer es soll nur d. Schädigerschuld getilgt werden (nur diesem zugutekommen)

3. Versicherungsleistungen
Nur soweit anzurechnen, wie Versicherung d. Schädigers zahlt

4. Überobligatorische Anstrengung d. Geschädigten
Nur soweit anzurechnen, wie in Entsprechung mit d. Schadensminderungspflicht d. Geschädigten (§ 254 II 1)

5. Abschluss günstiger anderer Verträge
Nicht anzurechnen
→ z.B. günstigerer Deckungskauf, Übernahme d. Kosten d. pflichtwidrig unterlassenen Schönheitsreperaturen durch d. Nachmieter

Tags: schuldr.at, zivilr

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