Front | Welche Gründe sind für eine personenbedingten außerordentlichen Kündigung (§ 626) generell geeignet u. was ist iRd Abwägung zu beachten? |
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Back | Gründe Solche, die dem AN d. Leistungserbringung für eine nicht unerhebliche Zeit ganz o. teilweise unmöglich machen → z.B. Fehlende o. abgelaufene behördl. Arbeitsgenehmigung, Entzug der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt bei Berufsfahrer Abwägung Bei negativer Zukunftsprognose u. (zeitl.) erheblicher Störung d. Betriebsablaufs o. wirtschaftlicher Belastung ist Fortsetzung d. Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen ist nicht möglich oder d. AG unzumutbar |
Tags: arbr, zivilr
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