Front | Unter welchem Prüfungspunkt ist die Drittschadensliquidation zu prüfen u. was sind dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen? |
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Back | Prüfungspunkt Schaden Voraussetzungen 1. Gläubiger m. Anspruch, ohne Schaden Differenzhypothese 2. Dritter ohne Anspruch, mit Schaden 3. Zufällige Schadensverlagerung aus d. Sicht d. Schädigers ("Laune d. Rechts") Weder durch Vereinbarung m.d. Schädiger herbeigeführt noch auf bewusste Wertung d. Gesetzes/Gesetzgebers beruhend, dass d. Schädiger nicht haften soll → Insbes. bei: obligatorische Gefahrentlastung (§§ 447, 644), Treuhandverhältnisse, mb Stellvertretung, Obhut fremder Sachen Rechtsfolgen Gläubiger kann ausnahmsweise d. Schaden d. Dritten in eigenem Namen geltend machen → Dritter hat Anspruch auf Abtretung dieses Anspruchs (AGL: § 285, ggf. iVm § 242) |
Tags: schuldr.at, zivilr
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