Front | Kann eine "Bagatell-Tat" eine verhaltensbedingte Kündigung begründen? |
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Back | Eignung Grds. ja Zumutbarkeit idR Weiterbeschäftigung noch zumutbar, da d. erhebliche Vertrauen, das d. AN durch lange beanstandungsfreie Arbeit aufgebaut hat, durch einmalige Bagatelltat nicht gänzlich erschöpft |
Tags: arbr, zivilr
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