Front | Was sind die Voraussetzungen u. die Rechtsfolge einer Haftung des deliktischen Teilnehmers (§ 830 I 1, II)? |
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Back | Voraussetzungen Nach strafrechtlichen Kriterien (objektiver Tatbeitrag u. Vorsatz bzgl. Beteiligung) → Keine Haftung für Exzess eines anderen Teilnehmers 2. Objektive Zurechnung d. Schadens Nur in Ausnahmefällen ist aus gebotener Gerechtigkeitserwägung auf wertende Kriterien d. objektiven Zurechnung zurückgreifen Rechtsfolge Haftung aller Beteiligten als Gesamtschuldner (§§ 840, 421 ff.) |
Tags: delr, zivilr
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