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Haftung Die Voraussetzungen Rechtsfolge Teilnehmers Als Kriterien Zurechnung

Front Was sind die Voraussetzungen u. die Rechtsfolge einer Haftung des deliktischen Teilnehmers (§ 830 I 1, II)?
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Voraussetzungen

1. Teilnahme
an unerlaubter Hdlg als Mittäter, Anstifter o. Gehilfe
Nach strafrechtlichen Kriterien (objektiver Tatbeitrag u. Vorsatz bzgl. Beteiligung)

Keine Haftung für Exzess eines anderen Teilnehmers


2. Objektive Zurechnung d. Schadens
Nur in Ausnahmefällen ist aus gebotener Gerechtigkeitserwägung auf wertende Kriterien d. objektiven Zurechnung zurückgreifen


Rechtsfolge

Haftung aller Beteiligten als Gesamtschuldner (§§ 840, 421 ff.)

Tags: delr, zivilr

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